Rassismus als Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Kontext ausgewählter gesellschaftlich-institutioneller Bereiche

Das Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) untersucht im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) mit einer breit angelegten Studie seit dem 1. Januar 2022 Rassismus in staatlichen Institutionen. Die Wissenschaftler:innen analysieren bis 2024 in 23 Einzelprojekten an acht FGZ-Standorten in Deutschland Rassismus in Behörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene und sein Gefährdungspotenzial für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Die Studie ist ein zentrales Vorhaben des im Mai 2021 von der Bundesregierung beschlossenen Abschlussberichts und Maßnahmenkatalogs des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus. Eine interministerielle Projektgruppe wird auf Arbeitsebene den Forschungsprozess fachlich begleiten. Der Forschungsprozess wird vom FGZ koordiniert und von Prof. Dr. Gert Pickel und Prof. Dr. Matthias Middell (Universität Leipzig) geleitet.

    Gemeinsam wollen die Forschenden des FGZ klären, inwieweit Rassismus in staatlichen Institutionen auftritt, Organisationen spaltet und den Zusammenhalt in der Gesellschaft gefährdet. „Der Umfang und die Art und Weise wie es zu Diskriminierungen in Institutionen kommt, hängt sehr stark davon ab, wie eigentlich in einer Gesellschaft Konsens gebildet wird und welche Schwerpunkte eine Gesellschaft bei der Konstituierung des Zusammenhalts setzt“, sagt Studienleiter Matthias Middell. Hier liege die Stärke des FGZ mit seiner breiten interdisziplinären Expertise, „da es untersucht, wie und auf welcher Grundlage man sich in Deutschland aber auch in Nachbargesellschaften, gesellschaftlichen Zusammenhalt vorstellt und lebt. Dabei geht es ganz zentral um die Frage: Gehört die radikale Ablehnung von Rassismus zum gesellschaftlichen Konsens oder nicht?“

    Pressekontakt

    Freya Leinemann | Mail | +49 341 97-37807

    Wissenschaftliche Koordination

    Dr. Anne-Linda Amira Augustin | Mail | +49 341 97-37806

    Projektbeschreibung

    Diese Studie ist Teil des „Maßnahmenkatalogs des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus“, mit dem die Bundesregierung „ein klares Signal gesetzt und den Kampf gegen Rechtsextremismus sowie gegen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit, Anti-Schwarzen Rassismus und alle anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auf die höchste Verantwortungsebene gehoben“ hat.

    Entsprechend der in diesem Maßnahmenkatalog skizzierten Breite der Initiativen ordnet sich die vom FGZ zu verantwortende Studie in einen arbeitsteiligen Prozess ein und konzentriert sich – in enger wissenschaftlicher Abstimmung mit anderen Studien ähnlicher Zielsetzung und Ausrichtung – auf das Problem von Diskriminierung mit rassistischen Begründungen oder Motivationen in Behörden und Institutionen der Zivilgesellschaft. Das FGZ bringt dabei seine Interdisziplinarität und Multiperspektivität sowie die Verankerung an verschiedenen Standorten in unterschiedlichen Bundesländern als besondere Stärken ebenso wie eine ausgeprägte Kooperationskultur mit zahlreichen einschlägig arbeitenden Partnereinrichtungen im In- und Ausland ein. Insbesondere mit dem Forschungsvorhaben des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa) und seiner aktuellen CATI-Befragung zum Rassismusverständnis der Bevölkerung erfolgt eine enge Abstimmung, die bereits zwischen den Leitungen des FGZ und des DeZIM verabredet wurde.

    Während sich grundlegende normsetzende Dokumente wie das Grundgesetz und zahlreiche Gesetze, aber auch internationale Konventionen, denen die Bundesrepublik beigetreten ist und die sie in ihren eigenen Normen- und Regelungskatalog übernommen hat, gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte eine klare Absage an eine Diskriminierung aufgrund der „Rasse“ enthalten, sind in den letzten Jahren das gesellschaftliche Problembewusstsein für und der wissenschaftliche Diskurs über fortdauernde und neue Formen von Rassismus gewachsen und bilden den Ausgangspunkt für die Notwendigkeit neuer Forschungen, die auch in Handlungsempfehlungen münden sollen.

     

    Inwieweit haben sich in den letzten Jahren Verständnisse von Rassismen verändert und was hat dies für Konsequenzen für eine rassismussensible Arbeit von Behörden? 

    Diese Dynamisierung des Rassismusverständnisses in der Gesellschaft beeinflusst auch die Mitarbeiter:innen in Behörden und wird deshalb auch bei den Erhebungen zu Einstellungen in den Behörden erfasst – hierfür greifen die empirisch-sozialwissenschaftlichen Teilprojekte auf die konzeptionelle Arbeit der Teilprojekte A01 und A02 zurück. Die Spannung zwischen einer sich als dynamisch erweisenden Norm in Bezug auf Rassismus und den Erfahrungen mit rassifizierender Diskriminierung durchzieht viele gesellschaftliche Bereiche und führt zu unterschiedlichen Interaktionen zwischen institutionellen Settings und individuellen Dispositionen.

     

    In welchen Behörden werden Diskriminierungen, die sich auf rassistische Stereotype beziehen, beobachtet und in welches Verständnis von Behördenhandeln wird dies durch Betroffene und durch Behördenvertreter:innen eingeordnet? 

    Hierbei geht es auch um die Frage, welches Wissen in Behörden zu Antirassismus und Diskriminierungsverboten besteht, um darauf Handlungsempfehlungen zu entsprechenden Sensibilisierungsstrategien ableiten zu können. Hierfür ist eine möglichst breite Erfassung der Behördenvielfalt der Bundesrepublik notwendig. Die Studie wendet sich Behördenhandeln auf kommunaler, Landes- und Bundesebene zu. Sie erfasst die Wohnungs- und Arbeitsvermittlung, das Agieren von Gesundheitsämtern, von Ausländerbehörden, die Interaktion von Polizei und Bürger:innen, den Justizvollzug, die Extremismusprävention und Sportverbände. Diese Bereiche wurden aufgrund ihrer hohen Relevanz für die Wahrnehmung staatlichen Handelns durch die Bürger:innen und aufgrund des intensiven Kontaktes mit einer großen Zahl von Bürger:innen ausgewählt. Die vom Verbund erfassten gesellschaftlich-institutionellen Bereiche sind als Untersuchungsgegenstände in Abb. 1 dargestellt, wobei für bestimmte Bereiche bereits anderweitige Studien beauftragt sind, so dass sie im Rahmen dieses Verbundes nicht näher empirisch betrachtet werden. Dies betrifft insbesondere die im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegenden Polizeiangelegenheiten (Bundespolizei und BKA), wofür auf die bereits laufende Studie zum Arbeitsalltag in der Polizei zurückgegriffen werden soll.

     

    Inwieweit lernen Behörden aus der Beobachtung von Diskriminierungen anhand rassistischer Stereotype bzw. aus der Konfrontation mit diesem Vorwurf? 

    Untersucht wird, an welchen Instrumenten und Erfahrungen sie sich orientieren, inwieweit dabei die je eigene Behördenkultur im Mittelpunkt steht oder Behördentyp übergreifend oder auch international Aneignungsprozesse von Best Practices in Gang gesetzt werden. Dabei konzentrieren sich mehrere TP, etwa die TP C01, C03 und C04 auch auf die Frage, inwieweit solche Praktiken kodifizierbar sind und damit übertragbar auf Bereiche außerhalb des ursprünglichen Behördenkontextes sind, für den sie entwickelt wurden. So entwickelt das juristische TP C01 eine Typologie von möglichen Handlungsempfehlungen, wie Staat und Verwaltung auf die diversen Erscheinungsformen eines Rassismus reagieren können, während das TP C03 seinen Ausgangspunkt in den sowohl in Deutschland als auch jenseits seiner Grenzen existierenden Programmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund rassistischer Vorurteile und Stereotypen wählt. Mittels verschiedener qualitativer Methoden (Dokumentenanalyse, Experteninterviews), die Programme und deren Umsetzung analysieren, werden Best- und Worst-Cases identifiziert und beschrieben, um Probleme und Hindernisse bei der Etablierung und Umsetzung von bereits existierenden Antirassismusprogrammen zu erfassen.

    Auf diese Weise kann ein tieferes Verständnis der Rahmenbedingungen für eine rassismus- bzw. diskriminierungsfreie Verwaltung entwickelt werden, die das verfassungs- und menschenrechtliche Versprechen einer inklusiven Teilhabe umsetzt (TP C04). Ähnlich wie das soziologische TP C03, das Antirassismus-Programme hinsichtlich ihrer Wirkung auf der Mikro-, Meso- und Makroeben analysiert, betrachtet das sozialpsychologisch ausgerichtete TP C02 das Auftreten von Rassismus in Institutionen auf unterschiedlichen Ebenen. Neben den individuellen Einstellungen, diskursiven Praktiken und Verhaltensweisen der Mitarbeitenden werden auch die Handlungsroutinen und institutionellen Settings auf ihre Anfälligkeit für rassistische Vorurteile und davon beeinflusstes Ungleichwertigkeitsdenken hin geprüft, um abschließend zu fragen, inwieweit etablierte administrative Verfahren (z.B. Auswahl- und Entscheidungsregeln) in einer (Verwaltungs-)Organisation Ungleichbehandlung systematisch begünstigen oder (re-)produzieren. Damit kann beantwortet werden, ob individuell beobachtbarem Rassismus nicht durch Regulations- und Sanktionsmechanismen entgegengewirkt wird oder die Verwaltungs- bzw. Dienstvorschriften diesen nicht ausreichend entgegentreten. Hier schließt TP C05 an, in dem aus rechtswissenschaftlicher Sicht nach interner Steuerungs- und Kontrollstrukturen in Behörden gesucht wird, die Reaktions- und Sanktionsmechanismen in Fällen von rassistisch/ideologisch begründeten Verhaltens- und Entscheidungsmustern bilden. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse entwickelt das TP Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Behördenkultur im Sinne einer „Politik der Würde“ (Margalit), die allen Antragsteller:innen die gleiche gebotene Aufmerksamkeit schenkt (auch im Sinne einer guten Verwaltung im Sinne von Rosanvallon und unter Beachtung der Erkenntnisse des Intersektionalismus) und Instrumente einer diskriminierungsfreien Verwaltung hervorbringt.

    Teilprojekte

    Forschungsbereich A: Dynamisierungen der Wissens- und Diskursproduktion zu Rassismus

    Forschungsbereich B: Zusammenspiel institutioneller Settings & sozialer wie individueller Dispositionen mit Fallstudien zu Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene

    Forschungsbereich C: Wissenstransfer in differenzierten Empfehlungen für institutionelle Veränderungsprozesse 

    Wissenschaftliche Koordination & Wissenschaftskommunikation des Verbundvorhabens