Die Beteiligung einer Kommune an einer Infrastrukturgenossenschaft: zugleich Anmerkung zu OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. April 2020 – 10 ME 61/20 und vorgehend VG Hannover, Beschluss vom 17. Februar 2020 – 1 B 5514/19

In: Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen 71, Nr. 2: 146–158

Autor:innen

Pascal Schwarzer

Abstract

Die Beteiligung einer Kommune an einer Infrastrukturgenossenschaft: zugleich Anmerkung zu OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. April 2020 – 10 ME 61/20 und vorgehend VG Hannover, Beschluss vom 17. Februar 2020 – 1 B 5514/19

Der Beitrag skizziert die eingangs erwähnten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Hannover und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, in denen es um die kommunalverfassungsrechtliche Zulässigkeit der Beteiligung einer Kommune an einer Fernwärme- und Breitbandnetzgenossenschaft ging. Nach einer kurzen Darstellung des Sachverhalts und der gerichtlichen Argumentation werden die Entscheidungen anhand der klassischen Auslegungsmethoden einer kritischen Bewertung unterzogen. Im Schlussteil werden die sich aus der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft ergebenden Besonderheiten, insbesondere im Vergleich zu den klassischen Kapitalgesellschaften, beleuchtet.

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